BAUJAHR BIS 1977

Erst in den 1970er Jahren begann sich der Gesetzgeber in Folge der Ölkrise intensiver mit energetischen Vorgaben beim Bauen zu beschäftigen. Am 1. November 1977 trat schließlich die Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden in Kraft. Alle Fenster, die vor dieser ersten Wärmeschutzverordnung 1978 eingebaut wurden, weisen keinen nennenswerten Wärmeschutz auf.

  • Bauteil: Alte Fenster, einfachverglast
  • U-Wert W (m²K): > 4,7


BAUJAHR: 1978 - 1994
Nach weiteren Veränderungen 1984 sorgt die dritte Wärmeschutz­verordnung, die am 1. Januar 1995 in Kraft tritt, für großen Fortschritt im Fensterbau. Die hohen energetischen Anforderungen erfordern bessere Dämmwerte, die unter anderem durch spezielle Wärmeschutz­verglasungen erzielt werden. Alle Fenster, die vor 1995 eingebaut wurden, weisen einen unzureichenden Wärmeschutz aus.

  • Bauteil: Fenster, Doppelverglasung (Isolierglas)
  • U-Wert W (m²K): > 2,7


BAUJAHR: 1995 - HEUTE
Die Entwicklung energiesparender Fenster geht bis heute stetig weiter. Im Jahr 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung dabei durch die neue Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt. Mit Dreifachverglasungen und hochdämmenden Profilen können heutzutage U-Werte von unter 0,8 W (m²K) erreicht werden. Fenster, die nach 1995 eingebaut worden sind, verfügen zumeist über einen guten Wärmeschutz.

  • Bauteil: Fenster, moderne Wärmeschutzgläser
  • U-Wert W (m²K): 1,8 – 0,8a